Verordnung Maschinensicherheit 2027

Verordnung Maschinensicherheit 2027

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für alle Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Damit ersetzt sie die bisherige Maschinen-richtlinie und verschärft Anforderungen an Sicherheit, Dokumentation und Konformität.

Welche Auswirkungen hat dies auf Unternehmen in der Schweiz?

Die neue Maschinenverordnung betrifft Schweizer Unternehmen insbesondere dann, wenn Maschinen oder Anlagen in EU-Märkte exportiert werden oder Maschinen bewusst CE-konform ausgelegt werden. Hersteller, Integratoren, Betreiber sowie Importeure müssen nachweisen können, dass Risiken systematisch beurteilt und Sicherheitsanforderungen korrekt umgesetzt wurden.

Eine zentrale Verpflichtung der Verordnung ist die Durchführung einer strukturierten Risikobeurteilung. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu identifizieren, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmassnahmen festzulegen. Grundlage hierfür bildet die Norm EN ISO 12100.

Dabei geht es unter anderem um:

  • Ermittlung von Gefährdungen und Risikobewertung
  • Definition von Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsfunktionen
  • Umsetzung funktionaler Sicherheit, beispielsweise nach EN ISO 13849 oder IEC 62061
  • Nachweisführung und technische Dokumentation
  • Einhaltung weiterer relevanter Normen wie EN/IEC 60204 oder ergänzender Anforderungen wie EMV oder ATEX

Müssen bestehende Maschinen in der Schweiz automatisch angepasst werden?

Die neue Maschinenverordnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche bestehenden Maschinen und Anlagen in der Schweiz pauschal nachgerüstet werden müssen. Entscheidend ist vielmehr die Betreiberverantwortung gemäss Schweizer Recht.

Nach Art. 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

In der Praxis bedeutet dies: Bestehende Maschinen müssen sicher betrieben werden können, Gefährdungen sind systematisch zu minimieren und Anlagen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Maschinen hinsichtlich Sicherheit, Schutzkonzepten, Sicherheitsfunktionen und Dokumentation heutigen Anforderungen genügen.

Wo liegen typische Risiken?

Gerade bei über Jahre gewachsenen Produktionsanlagen zeigen sich in der Praxis immer wieder ähnliche Schwachstellen:

  • Fehlende oder unvollständige Risikobeurteilungen
  • Veraltete oder unzureichende Schutzeinrichtungen
  • Sicherheitsfunktionen ohne nachvollziehbaren Nachweis
  • Unvollständige technische Dokumentationen und Validierungen
  • Fehlende sicherheitstechnische Gesamtbetrachtung der Anlage

Die zentrale Frage lautet daher nicht nur: „Läuft die Anlage?“, sondern vielmehr:

Kann im Ernstfall nachgewiesen werden, dass die Maschine sicher betrieben wird und den rechtlichen Anforderungen entspricht?

Warum jetzt handeln sinnvoll ist

Auch wenn 2027 auf den ersten Blick noch weit entfernt erscheint, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine strukturierte Standortbestimmung. Unternehmen, die ihre Maschinen frühzeitig überprüfen, Risiken systematisch bewerten und Sicherheitsnachweise sauber dokumentieren, reduzieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern erhöhen auch Betriebssicherheit und Anlagenverfügbarkeit.

Eine fundierte Sicherheitsbewertung bestehender Anlagen, Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 sowie die Umsetzung relevanter Sicherheitsnormen schaffen Transparenz – und sorgen dafür, dass Unternehmen sowohl technisch als auch regulatorisch auf der sicheren Seite stehen.

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